Haftpflicht bei geliehenem Auto: Was ist wirklich abgesichert?
Wenn du ein Auto leihst oder eins fährst, stellt sich schnell die Frage: Greift deine Privathaftpflicht – und was bleibt trotzdem dein Risiko? In der Praxis ist die Einordnung vor allem davon abhängig, welche Schäden betroffen sind und wie der Vorwurf (fahrlässig vs. grob fahrlässig/vorsätzlich) bewertet wird.
TL;DR
- Antwort: Bei Schäden an Dritten kann die Privathaftpflicht im Zusammenhang mit einem geliehenen Auto relevant sein.
- Kriterium: Entscheidend sind Vertragsbedingungen zum Schadenbezug (Dritte vs. geliehenes Fahrzeug/Diebstahl) sowie zur Einordnung von Fahrlässigkeit/Vorsatz.
- Wichtigster Vorbehalt: Für Schäden am geliehenen Fahrzeug selbst oder bei Diebstahl gilt häufig: Es kommt auf den jeweiligen Tarif an.
Profil 1: Schaden betrifft Dritte (z. B. fremdes Eigentum)
In Alltagssituationen geht es darum, ob durch dein Verhalten ein Schaden an Dritten entsteht. Wenn das Ereignis als fahrlässiges Verhalten zu bewerten ist und keine besonderen Ausschlüsse greifen, kann die Privathaftpflicht hierfür zuständig sein.
- Schäden an Dritten: Maßgeblich ist, wer geschädigt wird (Dritte) und welche Umstände zum Schaden geführt haben.
- Leihsituation: Selbst wenn die Konstellation „Leihe/geliehenes Auto“ eine Rolle spielt, entscheidet am Ende der konkrete Schutzumfang in deinem Vertrag.
Profil 2: Schaden betrifft das geliehene Fahrzeug selbst oder Diebstahl
Wenn nicht Dritte betroffen sind, sondern das geliehene Fahrzeug selbst bzw. ein Diebstahl, steht die Abgrenzung zur Kfz-Absicherung im Vordergrund. Ob (und in welchem Umfang) hier überhaupt ein Einschluss besteht, ist tarifferlaubnisspezifisch.
- Schäden am Fahrzeug selbst: Der Schutzumfang kann in der Privathaftpflicht begrenzt sein.
- Diebstahl: Ob solche Fälle erfasst sind, hängt von den jeweiligen Bedingungen ab.
Profil 3: Unsicherer Fahrlässigkeitsgrad oder grenzwertige Fälle
Wenn die Umstände nicht eindeutig sind, kann die Bewertung der Schuld (fahrlässig vs. grob fahrlässig/vorsätzlich) entscheidend sein. Je nach Tarifmechanik kann das Auswirkungen auf die Leistung haben, etwa durch Kürzung oder Ablehnung.
Die typischen Entscheidungsfragen
- Wenn du nicht sicher bist, wie der Schaden eingeordnet wird: Handelt es sich eher um ein Missgeschick oder gibt es Hinweise, die als grobes Fehlverhalten oder Vorsatz gewertet werden könnten?
Nächster Schritt: Bedingungen prüfen und passend einordnen
Wenn du den Schutz im konkreten Leihfall einschätzen willst, hilft es, die relevanten Klauseln in deinem Vertrag gezielt gegenzuchecken – insbesondere zum Schadenbezug (Dritte vs. geliehenes Fahrzeug/Diebstahl) sowie zu Regelungen rund um Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
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