Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht: Abgrenzung zum Rechtsschutz
Forderungsausfalldeckung wird häufig als Zusatzbaustein einer privaten Haftpflichtversicherung angeboten. Sie kann unter bestimmten Bedingungen greifen, wenn eine versicherte Person selbst geschädigt wird, die verantwortliche Person nicht zahlen kann und die Forderung nicht durchgesetzt werden kann. Das ist von einer Rechtsschutzversicherung zu unterscheiden.
Forderungsausfall und Rechtsschutz sind verschieden
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nach Maßgabe ihres Vertrags bestimmte Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung. Sie bezahlt nicht automatisch den Schadenersatz, der der versicherten Person zusteht. Forderungsausfalldeckung betrifft dagegen eine mögliche Leistung der eigenen Haftpflichtversicherung, wenn eine fremde Person einen Schaden verursacht hat und die Forderung uneinbringlich ist.
Die Verbraucherzentrale beschreibt Forderungsausfalldeckung als Leistung, die in einer privaten Haftpflichtversicherung vereinbart sein kann, wenn Verursachende einen Schaden nicht selbst ersetzen können ([1]). GDV-Musterbedingungen zeigen beispielhaft, dass Nachweis der Zahlungsunfähigkeit und gescheiterte Durchsetzung Voraussetzungen sein können ([2]). Diese Muster sind keine allgemeine Zusage für jeden Versicherungsvertrag.
Typische Vertragsvoraussetzungen
Bedingungen können verlangen, dass ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch besteht, ein rechtskräftiger Titel oder Vergleich vorliegt und Vollstreckungsversuche erfolglos waren. Auch Mindestschaden, Höchstbetrag, Selbstbeteiligung und ausgeschlossene Schadenarten können geregelt sein. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je Tarif.
Die Police sollte außerdem erkennen lassen, wer versichert ist und welche Schäden erfasst sind. Eine unversicherte oder nicht zahlungsfähige Gegenpartei reicht allein nicht zwingend aus, um eine Leistung auszulösen.
Zahlt Rechtsschutz den Schaden des Geschädigten?
Nicht automatisch. Rechtsschutz betrifft typischerweise Rechtskosten; Forderungsausfalldeckung kann eine Leistung der Privathaftpflicht sein.
Reicht ein unbezahlter Schaden für eine Erstattung?
Das hängt von den vertraglichen Voraussetzungen und den geforderten Nachweisen ab.
Quellen
[1] Verbraucherzentrale, „Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle?“, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/private-haftpflichtversicherung-ein-absolutes-muss-fuer-alle-13891 [2] Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Musterbedingungen Privathaftpflichtversicherung, https://www.gdv.de/gdv/service/musterbedingungen
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