Keine Finanzberatung – unabhängige Informationen zur eigenen Einordnung.
Auslandskrankenversicherung vergleichen

Auslandskrankenversicherung mit 30.000 € Deckung: Alles, was du wissen musst

Wenn du ein Schengen-Visum beantragst, brauchst du meist eine Auslandskrankenversicherung mit mindestens 30.000 € Deckung – und zwar passend zu Zeitraum und Geltungsbereich. In diesem Artikel siehst du, worauf es bei der Bestätigung ankommt, welche Kos Artikel 15 des EU-Visakodex beschreibt Anforderungen an eine Reise-Krankenversicherung für bestimmte Anträge auf ein einheitliches Visum. Die Regelung nennt eine Mindestdeckung von 30.000 Euro sowie Vorgaben zu Geltungsbereich, Aufenthaltsdauer und versicherten Kostenarten. Sie betrifft den Versicherungsnachweis im Visumverfahren und ist keine allgemeine Produktempfehlung.[1]

Welche Versicherungsanforderungen Artikel 15 nennt

Für Antragsteller eines einheitlichen Visums für eine oder zwei Einreisen verlangt Artikel 15 grundsätzlich einen Nachweis einer angemessenen und gültigen Reise-Krankenversicherung. Diese soll mögliche Kosten für medizinisch bedingte Rückführung, dringende medizinische Versorgung, Notfallbehandlung im Krankenhaus oder den Tod während des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten abdecken.[1]

Die Versicherung muss grundsätzlich im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten gelten und den gesamten geplanten Aufenthalt oder Transit umfassen. Als Mindestdeckung nennt die Vorschrift 30.000 Euro. Bei einem Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit, das mehr als einen Mitgliedstaat umfasst, muss die Versicherung zumindest für diese Staaten gelten.[1]

Einreise und Mehrfacheinreise

Artikel 15 unterscheidet zwischen Visa für eine oder zwei Einreisen und Visa für mehrfache Einreisen. Bei einem Antrag auf ein Visum für mehrfache Einreisen muss der Versicherungsnachweis den Zeitraum des ersten geplanten Besuchs abdecken; zusätzlich erklärt der Antragsteller, dass für spätere Aufenthalte ebenfalls eine gültige Reise-Krankenversicherung bestehen muss.[1]

Der Visakodex sieht außerdem besondere Ausnahmen und Einzelfallregelungen vor. Dazu zählen unter anderem Fälle, in denen aufgrund der beruflichen Situation ein angemessener Versicherungsschutz angenommen werden kann, sowie Inhaber diplomatischer Pässe. Die Vorschrift enthält weitere Voraussetzungen für mögliche Ausnahmen.[1]

Was die Mindestdeckung aussagt

Die Zahl von 30.000 Euro ist die im Visakodex genannte Mindestdeckung für den beschriebenen Versicherungsnachweis. Der Artikel legt daneben fest, welche Kostenarten die Versicherung abdecken soll und wie Gebiet und Zeitraum bestimmt werden. Der bloße Zahlenwert beschreibt daher nicht den vollständigen Versicherungsvertrag und sagt nicht, welche weiteren Leistungen, Selbstbehalte oder Ausschlüsse eine konkrete Police enthält.

Versicherungsnachweis und Vertragsbedingungen

Im Visumverfahren sind Nachweisangaben und der zugrunde liegende Vertrag voneinander zu unterscheiden. Der Nachweis kann Deckungssumme, versicherten Zeitraum und Geltungsgebiet ausweisen; die Vertragsbedingungen enthalten die Einzelheiten zu Versicherungsfall, Leistungen und Ausschlüssen. Eine kurze Bestätigung ist deshalb nicht mit dem vollständigen Bedingungswerk gleichzusetzen.

Dieser Überblick behandelt ausschließlich die versicherungsbezogene Regel in Artikel 15. Er entscheidet nicht, ob ein konkreter Antrag die Visumanforderungen erfüllt oder ob eine bestimmte Police akzeptiert wird. Das Visumverfahren umfasst weitere Anforderungen und die zuständigen Stellen beurteilen den jeweiligen Antrag.

Begriffe im Überblick

BegriffBedeutung im Zusammenhang mit Artikel 15
MindestdeckungMindestens 30.000 Euro nach der Verordnung
GeltungsgebietGrundsätzlich das Gebiet der Mitgliedstaaten; besondere Regeln bei räumlich beschränkter Gültigkeit
VersicherungszeitraumDer gesamte geplante Aufenthalt oder Transit; bei Mehrfacheinreise der erste geplante Besuch
Versichertes KostenrisikoMedizinisch bedingte Rückführung, dringende medizinische Versorgung, Notfallbehandlung im Krankenhaus oder Tod
VersicherungsnachweisBeleg einer gültigen Reise-Krankenversicherung für den jeweiligen Antrag

Quelle

  1. Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex), Artikel 15, konsolidierte Fassung vom 11. Juni 2024.
Vergleich wird geladen …Die aktuellen Tarife werden abgerufen. Dies kann einige Sekunden dauern.Auslandskrankenversicherung vergleichen direkt öffnen

Falls der eingebettete Vergleich nicht funktioniert:Auslandskrankenversicherung vergleichen in einem neuen Fenster öffnen. Der Vergleich wird von FinanceAds bereitgestellt. Über vermittelte Abschlüsse kann Geldio eine Provision erhalten.

Dieser Artikel kann Affiliate-Links enthalten. Mehr dazu in unserenrechtlichen Hinweisen.