Auslandskrankenkasse: Leistungen, Bedingungen & Vergleich mit EHIC
Eine „Auslandskrankenkasse“ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung und kein einheitlicher Vertragstyp. Gemeint ist meist eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Davon zu unterscheiden ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die bei vorübergehenden Aufenthalten in den erfassten Ländern Zugang zu medizinisch notwendiger staatlicher Versorgung nach den Regeln des Aufenthaltslands ermöglicht.[1]
EHIC: Geltungsbereich und Grenzen
Die EHIC gilt nicht als weltweite private Krankenversicherung. Sie deckt keine private Versorgung außerhalb des zuständigen öffentlichen Systems, keine Kosten für den Rücktransport ins Heimatland und keine Reise, deren Zweck eine geplante Behandlung ist. Im Aufenthaltsland gelten dieselben Bedingungen und Kostenregeln wie für dort versicherte Personen; dadurch können Eigenanteile anfallen.[1]
Ein vorübergehender Aufenthalt ist von einem dauerhaften Wohnsitzwechsel zu unterscheiden. Bei einem Umzug ins Ausland können andere Zuständigkeits- und Registrierungsregeln gelten. Die Europäische Kommission verweist für Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in ein anderes Land verlegen, auf die jeweils vorgesehenen Verfahren.[1]
Private Auslandsreisekrankenversicherung
Private Tarife beruhen auf den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Sie legen fest, welche Länder oder Regionen eingeschlossen sind, wie lange eine einzelne Reise versichert ist und welche Behandlungen als Versicherungsfall gelten. Auch Selbstbehalte, Höchstbeträge, Wartezeiten, Ausschlüsse und Voraussetzungen für einen Rücktransport können sich unterscheiden.
Der Begriff „Auslandskrankenkasse“ sagt für sich genommen nichts über diese Vertragsmerkmale aus. Ebenso belegt eine Bezeichnung wie „weltweit“ nicht automatisch, dass jedes Land, jede Aufenthaltsdauer oder jede Behandlung erfasst ist. Maßgeblich ist der konkrete Wortlaut des Vertrags.
EHIC und private Tarife im Vergleich
Die beiden Formen folgen unterschiedlichen Regeln. Die EHIC ist ein Nachweis für Ansprüche aus dem zuständigen öffentlichen Krankenversicherungssystem während eines vorübergehenden Aufenthalts. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung ist ein eigenständiger Vertrag mit festgelegtem Leistungsumfang.
| Merkmal | EHIC | Private Auslandsreisekrankenversicherung |
|---|---|---|
| Grundlage | Regeln des öffentlichen Systems im Aufenthaltsland | Versicherungsbedingungen des privaten Vertrags |
| Behandlungen | Medizinisch notwendige staatliche Versorgung während eines vorübergehenden Aufenthalts | Im Vertrag definierte Behandlungen und Versicherungsfälle |
| Kosten | Bedingungen und mögliche Eigenanteile wie für lokal Versicherte | Erstattung und Grenzen laut Vertrag |
| Private Versorgung | Nicht grundsätzlich umfasst | Nur, wenn sie vertraglich eingeschlossen ist |
| Rücktransport | Nicht umfasst | Abhängig von Vertragsumfang und Voraussetzungen |
| Geltungsgebiet und Dauer | Durch die einschlägigen EHIC-Regeln und den Aufenthaltsstatus bestimmt | Durch Ländergebiet und Laufzeit des Vertrags bestimmt |
Begriffe in Versicherungsbedingungen
Medizinisch notwendig und akut können je nach Regelwerk eine unterschiedliche Funktion haben. Die EHIC bezieht sich auf notwendige staatliche Versorgung während eines vorübergehenden Aufenthalts. Private Bedingungen können zusätzlich festlegen, ob eine Behandlung unerwartet eingetreten sein muss oder welche medizinischen Voraussetzungen für eine Leistung gelten.
Rücktransport bezeichnet die Beförderung zurück in das Heimatland oder an einen anderen Ort. Ob Kosten übernommen werden, welche medizinischen Voraussetzungen gelten und wer die Organisation übernimmt, bestimmt der private Vertrag. Die EHIC übernimmt diese Rücktransportkosten nicht.[1]
Vorerkrankungen und Ausschlüsse werden in den Bedingungen oder Antragsunterlagen geregelt. Daraus können sich Einschränkungen ergeben; genaue Formulierungen unterscheiden sich nach Vertrag.
Laufzeit und Aufenthaltsdauer sind ebenfalls zu unterscheiden. Ein Vertrag kann für ein Jahr laufen und trotzdem eine kürzere Höchstdauer je einzelner Reise vorsehen. Die Bedingungen legen fest, wie Reisebeginn, Verlängerung und mögliche Unterbrechungen behandelt werden.
Unterschiedliche Aufenthaltskonstellationen
Bei einem kurzen vorübergehenden Aufenthalt in einem von der EHIC erfassten Land gelten die EHIC-Regeln für medizinisch notwendige staatliche Versorgung. Bei privaten Behandlungen oder Rücktransport entstehen dadurch keine EHIC-Ansprüche.[1]
Bei einem längeren Aufenthalt können neben der konkreten Vertragsdauer auch Wohnsitz, Beschäftigung und der zuständige Versicherungsträger relevant werden. Ein dauerhafter Umzug ist nicht automatisch mit einer längeren Urlaubsreise gleichzusetzen.
Außerhalb des EHIC-Geltungsbereichs richten sich öffentliche Ansprüche nach den dort geltenden Regeln. Ein privater Vertrag gilt nur in den Ländern und für die Fälle, die seine Bedingungen benennen.
Weiterführende Informationen
- Auslandskrankenversicherung: Kosten, Leistungen und Anbieter für 90 Tage
- Auslandskrankenversicherung für Arbeitslose im Ausland
- Auslandskrankenversicherung
Quellen
- Europäische Kommission, „European Health Insurance Card“; Your Europe, „Health cover for temporary stays in another EU country“.
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