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Deutsche Kautionskasse: Mietkautionsbürgschaft und Kosten erklärt

Die Deutsche Kautionskasse bietet mit Moneyfix eine Mietkautionsbürgschaft an. Dabei wird die vereinbarte Sicherheit gegenüber dem Vermieter durch eine Bürgschaft gestellt, statt dass der Mieter den Betrag als Barkaution hinterlegt. Für die Bürgschaft fallen Kosten an, und bei berechtigten Vermieterforderungen kann der Mieter weiterhin in Anspruch genommen werden. Maßgeblich sind Bürgschaftsurkunde, Mietvereinbarung und aktuelle Anbieterbedingungen.

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Bei einer Barkaution wird Geld als Sicherheit hinterlegt. Bei einer Bürgschaft verspricht ein Dritter dem Vermieter unter vereinbarten Voraussetzungen eine Zahlung bis zur abgesicherten Summe. Das bindet zunächst weniger Geld als eine Barkaution, ist aber kein Erlass der Mietsicherheit und keine Versicherung gegen Schäden oder Mietrückstände.

§ 551 BGB begrenzt die Mietsicherheit bei Wohnraummiete grundsätzlich auf höchstens drei Nettokaltmieten. Eine Geldkaution darf in drei gleichen monatlichen Raten gezahlt werden. Eine Bürgschaft ist eine andere Sicherungsform und muss für das Mietverhältnis mit dem Vermieter vereinbart sein.[1]

Wie funktioniert Moneyfix?

Nach Vertragsabschluss stellt der Anbieter eine Bürgschaftsurkunde für den Vermieter aus. Der Betrag wird nicht wie bei einem Kautionskonto als Guthaben des Mieters angespart. Für die Bereitstellung fallen Entgelte an; Höhe, Zahlungsweise und Vertragsende richten sich nach den aktuellen Produktbedingungen.[2]

Der Vermieter muss die konkrete Bürgschaft als Sicherheit akzeptieren. Eine bestehende Barkautionsvereinbarung wird nicht allein durch den Wunsch des Mieters ersetzt.

Barkaution und Bürgschaft im Vergleich

Bei einer Barkaution wird Geld hinterlegt. Nach Ende des Mietverhältnisses kann ein verbleibendes Guthaben zurückgezahlt werden, sobald offene Ansprüche geprüft sind. Bei einer Bürgschaft bleibt das Geld zunächst verfügbar, dafür entstehen laufende oder anderweitig vereinbarte Kosten. Diese Entgelte sind grundsätzlich kein Kautionsguthaben.

Beide Formen sichern mögliche Forderungen aus dem Mietverhältnis ab. Zahlt der Bürge an den Vermieter, ist damit nicht automatisch geklärt, dass der Mieter endgültig von der Forderung befreit ist. Entscheidend sind die Berechtigung der Forderung und die Rückgriffsregeln des Vertrags.

Welche Kosten und Bedingungen zählen?

Relevant sind Entgelt über die voraussichtliche Laufzeit, Zusatzkosten, Kündigungsfristen, Voraussetzungen für das Vertragsende, Verfahren bei Zahlungsforderungen und Rückgriffsregeln. Produktkonditionen können geändert werden; für konkrete Zahlen sind Angebot und Vertragsunterlagen maßgeblich.

Häufige Fragen

Eine Mietkautionsbürgschaft ist nicht automatisch kostenfrei. Prämien und mögliche Zusatzkosten ergeben sich aus den aktuellen Tarif- und Vertragsbedingungen.

Ist die Bürgschaft kostenlos?

Nein. Für die Bereitstellung fallen Entgelte nach dem Vertrag an. Diese bilden grundsätzlich kein Guthaben, das beim Auszug zurückgezahlt wird.

Kann der Vermieter die Bürgschaft ablehnen?

Eine Bürgschaft muss als Sicherungsform vereinbart oder vom Vermieter angenommen werden. Eine Barkautionsvereinbarung wird nicht automatisch ersetzt.

Quellen

[1] Bundesministerium der Justiz, Bürgerliches Gesetzbuch, § 551 „Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten“. [2] Deutsche Kautionskasse, Produktinformation „Moneyfix Mietkaution“.

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