Bausparvertrag für vermietete Immobilien: Steuerlich absetzen & worauf du achten solltest
Antwort: Prüfe beim Bausparvertrag für die Vermietung vor allem die steuerliche Zuordnung von Abschluss- und Zins-/Finanzierungskosten. Kriterium: Anerkennung klappt nur, wenn du den Bezug zur vermieteten Immobilie im Einzelfall nachweisen kannst.
TL;DR
- Antwort: Prüfe beim Bausparvertrag für die Vermietung vor allem die steuerliche Zuordnung von Abschluss- und Zins-/Finanzierungskosten.
- Kriterium: Anerkennung klappt nur, wenn du den Bezug zur vermieteten Immobilie im Einzelfall nachweisen kannst.
- Wichtig: Was du absetzen kannst und wie Erträge einzuordnen sind, hängt von deiner individuellen Konstellation ab.
- Nächster Schritt: Sicht dir zuerst deine Belege an, ordne die Positionen zu und prüfe anschließend Konditionen über einen Konditionenvergleich.
Was du vorab wissen solltest (damit das Finanzamt es anerkennt)
Bei vermieteten Objekten können bestimmte Kosten als Werbungskosten in Betracht kommen. Gleichzeitig gilt: Wenn du Ausgaben nicht klar der Finanzierung bzw. der vermieteten Immobilie zuordnen kannst, drohen Rückfragen oder eine abweichende steuerliche Behandlung.
Welche Kosten bei vermieteten Immobilien häufig steuerlich relevant sind
- Abschluss-/Vertragskosten: Abschlussgebühren können – bei passender Verknüpfung – als Werbungskosten im Zusammenhang mit der Vermietung relevant sein, insbesondere wenn sie bestimmungsgemäß die Finanzierung einer vermieteten Immobilie betreffen.
- In der Praxis wird dabei u. a. auf den konkreten Veranlassungszusammenhang abgestellt. (haufe.de)
- Zinsaufwendungen / Finanzierungskosten: Zinsaufwendungen im Rahmen der Bausparfinanzierung können als Schuldzinsen bzw. Finanzierungskosten in Betracht kommen – wieder mit dem Fokus auf den Zusammenhang zur vermieteten Immobilie.
- Dazu wird in der steuerlichen Kommentierung typischerweise ebenfalls auf die Verknüpfung mit der konkreten Immobilienfinanzierung abgestellt. (haufe.de)
Wichtig: Ob und wie du einzelne Positionen ansetzt, hängt davon ab, wie der Bausparvertrag in deine Vermietungsfinanzierung eingebunden ist (z. B. Zweck-/Verwendungsbezug, Zahlungsweg, Verknüpfung im Vertrag/Finanzierungsplan).
Guthabenzinsen: Warum “Zins rein” nicht automatisch “Zins absetzen” heißt
Guthabenzinsen sind grundsätzlich von deiner Steuerkonstellation abhängig. Entscheidend ist, ob du diese Erträge als Kapitalerträge behandelst bzw. wie eine ggf. einbehaltene Kapitalertragsteuer im Einzelfall verrechnet/anrechnet wird. Auch hier gilt: Der genaue steuerliche Umgang kann je nach Konstellation variieren.
Als Orientierung: Das Bundesfinanzministerium behandelt Einzelfragen zur Abgeltungsteuer u. a. auch im Zusammenhang mit Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und deren Anrechnungsmöglichkeiten im Veranlagungsverfahren. (Beispielhafte Einordnung in amtlichen Texten zur Abgeltungsteuer.) (ksth.bundesfinanzministerium.de)
Unterschied zur selbstgenutzten Immobilie
Der wesentliche Punkt: Bei selbstgenutztem Wohneigentum gelten oft andere steuerliche Möglichkeiten bzw. Einschränkungen als bei einer Vermietung. Bei vermieteten Immobilien steht in der Praxis häufig die Frage im Vordergrund, ob Kosten als Werbungskosten berücksichtigt werden können – und ob der erforderliche Zusammenhang nachgewiesen werden kann.
Dokumentation: Diese Unterlagen brauchst du in der Praxis
Damit du Ausgaben sauber erklären kannst, halte insbesondere fest:
- Bausparvertrag (inkl. Vereinbarungen, Zahlungsplan sowie Zweck/Verknüpfung)
- Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszüge, Abrechnungen, Belege zu Gebühren)
- Nachweise zum Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie (z. B. Finanzierungsbezug, Zweckbindung, Verknüpfung im Gesamtkonzept)
- Steuerunterlagen bzw. die Stellen, an denen du die Positionen erklärst/zuordnest
Tipp: Lege früh eine strukturierte Ablage an (digital und physisch), damit du bei Rückfragen schnell reagieren kannst.
Finanzierungslogik: Wann sich ein Bausparvertrag für Vermieter typischerweise einordnet
Ein Bausparvertrag kann für Vermieter vor allem dann eine Rolle spielen, wenn du langfristiger planst und der Vertrag erkennbar Teil deiner Finanzierungsstrategie für die Immobilie ist (z. B. als Baustein zur späteren Ablösung oder Planung von Finanzierungskosten).
Beachte aber: Bindungen, Kostenstruktur und spätere Umstände können dazu führen, dass ein Bausparvertrag nicht für jede Konstellation der passende Weg ist. Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, Konditionen und Gesamtkosten bewusst gegeneinanderzustellen.
So bewertest du, ob der Bausparvertrag in dein Profil passt
Nutze diese Prüffragen als Kompass:
- Kosten-zu-Zweck: Stehen die relevanten Vertrags-/Finanzierungspositionen klar in Verbindung mit deiner vermieteten Finanzierung?
- Zeitachse: Passt der geplante Zeitraum (z. B. Modernisierung/Refinanzierung) zu den Eckpunkten des Vertrags?
- Gesamtsicht: Wie wirken sich Kostenpositionen zusammen mit ggf. Erträgen aus?
- Nachweise: Kannst du die Zuordnung im Zweifel belegen?
Wenn du bei einem Punkt unsicher bist, hilft es meist, vor Abschluss die Kostenstruktur und die konkrete Verknüpfung besonders genau zu prüfen.
Wichtigste Risiken & Ausschlüsse (bevor du dich festlegst)
- Zuordnung ohne Nachweis: Ohne klaren Bezug zur vermieteten Immobilie kann die Berücksichtigung scheitern oder eingeschränkt werden.
- Individuelle steuerliche Wirkung: Wie einzelne Positionen steuerlich eingeordnet werden, hängt von deiner Situation ab.
- Gesamtkosten nicht unterschätzen: Laufende Kosten und Gebühren können den Effekt einzelner Positionen relativieren.
Neutraler nächster Schritt: Konditionen aktuell vergleichen
Damit du nicht auf Annahmen angewiesen bist, vergleiche Bauspartarife anhand der Konditionen und schaue dir die Kosten-/Leistungsstruktur für deinen Zeitraum an.
Quellenhinweis
Die steuerliche Einordnung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Als allgemeine Orientierung finden sich Hinweise in einschlägigen Verwaltungs- und Fachinformationen.
- Abschlussgebühren können als Werbungskosten bei bestimmungsgemäßer Ablösung eines Finanzierungsdarlehens für eine vermietete Immobilie in Betracht kommen. (haufe.de)
- Für Guthabenzinsen aus Bausparverträgen können je nach Konstellation Besonderheiten gelten; die genaue Behandlung kann variieren. (BMF/amtliche Abgeltungsteuer-Einzelfragen, BMF-Schreiben vom 18.01.2016 bzw. Neufassung/Veröffentlichungsumfeld über amtliche Seiten)
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