Aktuelle Anschlussfinanzierung Zinsen: Was du jetzt prüfen solltest
Bei einer Anschlussfinanzierung wird eine Restschuld weiterfinanziert, wenn die vereinbarte Zinsbindung des bisherigen Darlehens endet. Ein Forward-Darlehen legt Konditionen für eine spätere Auszahlung bereits vorher fest. Damit kann ein Darlehensnehmer das Zinsänderungsrisiko begrenzen; ob ein solches Angebot im Rückblick günstiger gewesen wäre, lässt sich nicht sicher vorhersagen. Je nach Vertrag kann das Darlehen auch bei sinkenden Marktzinsen abzunehmen sein.[1]
TL;DR
- Das Anschlussdarlehen finanziert die nach Ende der bisherigen Zinsbindung verbleibende Restschuld.
- Ein Forward-Darlehen vereinbart die Konditionen für eine spätere Auszahlung im Voraus; je nach Vertrag kann ein Zinsaufschlag anfallen.[1]
- Wenn die Marktzinsen später sinken, bleibt die vertragliche Abnahmeverpflichtung grundsätzlich relevant; die genauen Rechte und Folgen ergeben sich aus dem Vertrag.[1]
- Verglichen werden Restschuld, Auszahlungstermin, Sollzinsbindung, Tilgung, effektiver Jahreszins, Sondertilgungsrechte und mögliche Nichtabnahmekosten.
Ablauf der Anschlussfinanzierung
Zum Ende einer Sollzinsbindung wird ein Darlehen nicht automatisch vollständig zurückgezahlt, wenn noch eine Restschuld besteht. Für diese Restschuld können Anschlusskonditionen mit dem bisherigen Kreditgeber vereinbart oder ein neuer Darlehensvertrag geschlossen werden. Die neue Finanzierung hat eigene Zins-, Tilgungs- und Vertragsbedingungen. Ein aktueller Zinssatz lässt sich nicht dauerhaft als allgemeine Zahl angeben, weil Angebote und Marktlage sich ändern.
Was ein Forward-Darlehen festlegt
Ein Forward-Darlehen ist ein heute geschlossener Vertrag über ein Darlehen, das erst künftig ausgezahlt wird. Es kann einen Aufschlag auf den Zinssatz enthalten, dessen Höhe unter anderem vom Vorlauf abhängt. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale lässt sich die spätere Zinsentwicklung nicht sicher prognostizieren: Steigen die Zinsen, kann der vereinbarte Satz niedriger als das spätere Marktangebot sein; bleiben Zinsen gleich oder sinken sie, kann die vertragliche Abnahme dennoch verpflichtend bleiben.[1]
Damit ist der Forward-Aufschlag keine isolierte Gebühr, sondern Teil des vereinbarten Zinssatzes und der vertraglichen Gesamtbedingungen. Ob ein Vertrag geändert oder nicht abgenommen werden kann und welche Kosten dabei entstehen, hängt von den konkreten Vereinbarungen und gesetzlichen Regeln ab.
Angebotsmerkmale vergleichbar machen
Zwei Angebote lassen sich nur sinnvoll nebeneinanderstellen, wenn Restschuld, künftiger Auszahlungstermin und Darlehensdauer vergleichbar sind. Dazu kommen Soll- und Effektivzins, anfängliche Tilgung, monatliche Rate, mögliche Sondertilgungen sowie Gebühren und sonstige Vertragskosten. Auch die Folgen bei Nichtabnahme oder geänderten Finanzierungsdaten können relevant sein.
Der beworbene Zinssatz allein zeigt nicht, wie hoch die Rückzahlung insgesamt ausfällt. Eine verlässliche Gegenüberstellung braucht daher die vollständigen Angebotsdaten. Diese Einordnung ist keine Vorhersage künftiger Zinsen und keine Empfehlung für oder gegen ein Forward-Darlehen.
Quellen
- Verbraucherzentrale, „Immobilienfinanzierung: Häufige Fragen rund um Hauskauf und Hauskredit“, Abschnitt „Ist ein Forward-Darlehen sinnvoll?“.
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