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150.000 Euro finanzieren: Immobilienkredit und Ratenkredit

TL;DR

Die Summe von 150.000 Euro legt für sich allein nicht fest, welche Kreditart verwendet wird. Bei einem Immobilienkredit dient typischerweise eine Immobilie als Sicherheit; Laufzeit, Tilgung und Zinsbindung werden dafür langfristig vereinbart. Ein Ratenkredit ist ein eigener Vertrag mit fester Rate und meist kürzerer Laufzeit, aber ohne die typische Grundschuld einer Baufinanzierung. Verwendungszweck, Sicherheiten und Kreditbedingungen unterscheiden sich je Angebot.

Was sagt die Kreditsumme aus – und was nicht?

150.000 Euro ist zunächst nur der Finanzierungsbetrag. Daraus lässt sich weder die monatliche Rate noch der Gesamtaufwand ableiten. Dafür wären unter anderem Zinssatz, Laufzeit, Tilgung, Gebühren und bei einer Immobilienfinanzierung die Zinsbindung nötig. Auch die Bezeichnung „Kredit“ allein sagt nichts darüber aus, ob eine Immobilie als Sicherheit dient.

Deshalb sind Angebote nur dann aussagekräftig vergleichbar, wenn sie denselben Verwendungszweck und vergleichbare Vertragsmerkmale abbilden. Ein Ratenkredit und ein grundpfandrechtlich gesicherter Immobilienkredit folgen unterschiedlichen Vertrags- und Rückzahlungsmodellen.

Immobilienkredit: langfristige Finanzierung mit Grundschuld

Bei Kauf oder Bau einer Immobilie wird häufig ein Annuitätendarlehen genutzt. Die Bank trägt eine Grundschuld als Sicherheit ins Grundbuch ein. Die vereinbarte Rate setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Bei gleichbleibender Rate sinkt mit fortschreitender Rückzahlung der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil steigt.

Der Sollzins gilt oft nur für einen bestimmten Zeitraum. Endet diese Zinsbindung, kann noch eine Restschuld bestehen, für die eine Anschlussfinanzierung nötig wird. Zum Aufwand beim Immobilienkauf kommen außerdem Kaufnebenkosten hinzu. Die Verbraucherzentrale erläutert die verbreiteten Finanzierungsmodelle und die Rolle der Grundschuld.[1]

Ratenkredit: feste Raten und klarer Rückzahlungszeitraum

Ein Ratenkredit wird in gleichbleibenden Monatsraten über eine vereinbarte Dauer zurückgezahlt. Der Vertrag legt Kreditbetrag, Sollzins, Laufzeit und Rate fest; die Gesamtkosten ergeben sich aus diesen Angaben und möglichen weiteren Kosten. Eine Grundschuld auf eine Immobilie ist für den üblichen Ratenkredit nicht das typische Sicherungsmittel.

Ob ein Kreditgeber einen bestimmten Verwendungszweck akzeptiert oder zusätzliche Unterlagen verlangt, hängt vom Vertrag und vom Anbieter ab. Auch die Kreditsumme allein garantiert keine Zusage. Die Prüfung kann Angaben zu Einkommen, bestehenden Verpflichtungen und Bonität berücksichtigen.

Warum die beiden Kreditarten nicht direkt austauschbar sind

Die Immobilienfinanzierung ist an den Erwerb, Bau oder eine anderweitig vereinbarte Immobilienfinanzierung gebunden und kann die Immobilie als Sicherheit einbeziehen. Ein Ratenkredit hat dagegen einen eigenen Raten- und Laufzeitplan und üblicherweise keine Grundschuld. Entsprechend unterscheiden sich Laufzeit, Tilgungsstruktur, Voraussetzungen und mögliche Kosten.

Auch die Frage, ob ein Immobilienkredit für eine Renovierung oder ein anderer Kredit für einen bestimmten Zweck infrage kommt, lässt sich nicht allein aus der Summe beantworten. Entscheidend sind die konkrete Verwendung, die Besicherung und die Vertragsbedingungen. Das ist eine allgemeine Beschreibung der Kreditarten, keine Empfehlung für einen individuellen Finanzierungsfall.

Welche Zahlen beschreiben ein Angebot?

Für eine Immobilienfinanzierung gehören Darlehensbetrag, Sollzins, anfängliche Tilgung, Zinsbindung, Monatsrate und voraussichtliche Restschuld nach Ende der Zinsbindung zusammen. Bei einem Ratenkredit sind insbesondere Nettodarlehensbetrag, effektiver Jahreszins, Laufzeit, Monatsrate und Gesamtbetrag der Rückzahlung relevant. Der effektive Jahreszins bildet bestimmte Kosten ein, aber nicht zwingend jede denkbare Ausgabe außerhalb des Kreditvertrags.

Eine niedrigere Monatsrate kann mit längerer Rückzahlungsdauer und dadurch höheren Gesamtzinsen verbunden sein. Bei Immobilienkrediten verändert eine andere Tilgung außerdem die Restschuld am Ende der Zinsbindung. Ohne vollständige Vertragsdaten lässt sich aus „150.000 Euro finanzieren“ daher keine belastbare Beispielrate ableiten.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale, „Immobilienfinanzierung: Diese Modelle gibt es und das sollten Sie beachten“ (Stand: 31. Oktober 2024); „Was versteht man unter Grundschuld?“ (Stand: 15. November 2024).
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