ASP Crowdfunding: Alles, was du wissen musst
„ASP Crowdfunding“ bezeichnet für sich genommen keine bestimmte Anlageform. Die Abkürzung allein sagt weder aus, wer Kapital bereitstellt, noch welche Rechte oder Rückzahlungspflichten bestehen. Dafür sind Emittent, Vertrag, Informationsblatt und die für das Angebot geltenden Regeln maßgeblich.
Was aus dem Begriff ASP nicht folgt
Die rechtliche Einordnung richtet sich nach den Vertragsrechten und nicht nach einem Werbe- oder Plattformlabel. Das deutsche Vermögensanlagengesetz nennt unter anderem partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Genussrechte und weitere Anlageformen als mögliche Vermögensanlagen.[1] Aus der Bezeichnung „ASP“ lässt sich nicht ableiten, dass es sich um ein Nachrangdarlehen, eine Aktie oder ein bestimmtes Crowdfunding-Modell handelt.
Totalverlustrisiko statt „zweckmäßig konservativ“
Ein Totalverlust ist möglich, wenn der Projektträger seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann und keine ausreichenden Rückflüsse oder Sicherheiten vorhanden sind. Bei einem Nachrangdarlehen kann die vertragliche Rangfolge Ansprüche hinter andere Gläubiger stellen; bei qualifiziertem Nachrang kann die Durchsetzung zusätzlich an die wirtschaftliche Lage des Schuldners geknüpft sein. Die genaue Wirkung ergibt sich aus dem Vertrag. Das Vermögensanlagen-Informationsblatt muss für erfasste Angebote auf erhebliche Risiken und den möglichen vollständigen Verlust hinweisen.[1][2]
Keine automatische Einlagensicherung
Crowdinvesting ist nicht allein deshalb eine geschützte Bankeinlage, weil Geld über eine digitale Plattform übertragen wird. Die Einlagensicherung erfasst bestimmte Einlagen bei angeschlossenen Kreditinstituten; sie ist keine allgemeine Garantie gegen Verluste aus Unternehmensbeteiligungen oder Darlehen. Die FMA weist für Crowdinvestments über europäische Crowdfunding-Dienstleister ausdrücklich darauf hin, dass diese nicht unter Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung fallen.[3] Welche Regeln für ein konkretes Angebot gelten, hängt von Instrument, Anbieter und Rechtsraum ab.
Laufzeit, Kosten und mögliche Übertragung
Ob Kapital bis zur Fälligkeit gebunden ist, ob eine Kündigung vorgesehen ist und ob eine Übertragung möglich ist, steht in den Angebotsbedingungen. Ein Zweitmarkt oder eine vorzeitige Auszahlung folgt nicht automatisch aus dem Plattformzugang. Gebühren, Zahlungsabläufe und die Behandlung nicht zustande gekommener Finanzierungen können ebenfalls zwischen Projekten variieren.
Unterlagen und Rechtsraum
In Deutschland werden bestimmte öffentliche Angebote von Vermögensanlagen durch das Vermögensanlagengesetz geregelt; je nach Angebot sind Verkaufsprospekt oder Vermögensanlagen-Informationsblatt vorgesehen. In Österreich gelten eigene Regelungen, darunter das Alternativfinanzierungsgesetz für bestimmte Angebote. Zuständige Behörden und Unterlagen unterscheiden sich deshalb nach Sitz des Anbieters, Projekt und Instrument. Die Veröffentlichung eines Informationsblatts ist keine Garantie für die wirtschaftliche Entwicklung des Projekts.[1][4]
Häufige Fragen
Die Antworten erläutern ASP-Crowdfunding und zentrale Begriffe des jeweiligen Modells.
Was bedeutet ASP Crowdfunding?
Der Ausdruck allein bezeichnet keine einheitliche Anlageform. Er kann als Plattform- oder Angebotslabel verwendet werden. Rechte, Risiken und Rückzahlung ergeben sich aus dem konkreten Vertrag und den dazugehörigen Informationsunterlagen.
Was bedeutet „Totalverlustrisiko“?
Es beschreibt die Möglichkeit, dass das eingesetzte Kapital vollständig ausfällt. Dazu kann es kommen, wenn ein Schuldner oder Projektträger nicht zahlen kann und die vorhandenen Vermögenswerte oder Sicherheiten die Ansprüche nicht abdecken. Bei nachrangigen Forderungen kann die Rangfolge den Rückfluss zusätzlich beeinflussen.[1][2]
Gibt es eine Einlagensicherung?
Eine Einlagensicherung besteht nicht automatisch für Crowdinvesting. Sie gilt für bestimmte Bankeinlagen unter den gesetzlichen Voraussetzungen und schützt nicht allgemein vor dem Ausfall eines Unternehmensdarlehens oder Projekts.[3]
Ist die Plattformaufsicht eine Garantie für das Projekt?
Nein. Aufsicht und Informationspflichten ersetzen weder die Zahlungsfähigkeit des Projektträgers noch eine Garantie für Zins oder Rückzahlung. Welche Prüfung eine Behörde vornimmt und welche Pflichten gelten, hängt von der Angebotsform ab.[1][4]
Quellen
- Vermögensanlagengesetz, §§ 1 und 13: https://www.gesetze-im-internet.de/vermanlg/__1.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/vermanlg/__13.html
- FMA Österreich, Informationen zu Nachrangdarlehen: https://www.fma.gv.at/wp-content/plugins/dw-fma/download.php?d=2847&nonce=6d4663fdacba150c
- FMA Österreich, Europäische Crowdfunding-Dienstleister nach ECSP-Verordnung: https://www.fma.gv.at/finanzdienstleister/crowdfunding-dienstleister/europaeische-crowdfunding-dienstleister-nach-ecsp-vo/
- BaFin, Prospekte und Informationsblätter: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/Prospektpflicht/prospekte_artikel.html
Dieser Artikel erläutert allgemeine Begriffe und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.
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