Bankkarte neu beantragen: Kosten, Ablauf und Tipps
Eine Ersatzkarte wird je nach Anlass und Bank über unterschiedliche Verfahren bestellt. Bei Verlust oder Diebstahl ist eine zeitnahe Meldung wichtig; das Bürgerliche Gesetzbuch verlangt, den Zahlungsdienstleister unverzüglich über Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Nutzung zu informieren.[1] Kosten, Bestellweg und Lieferzeit hängen von Karte, Vertrag und Bank ab.
TL;DR
- Bei Verlust oder Diebstahl sollte die Karte unverzüglich beim Zahlungsdienstleister gemeldet werden.[1]
- Ersatzkartenentgelte müssen sich bei bestimmten Verlustfällen auf die unmittelbar verbundenen Kosten beschränken.
- Bei Defekt oder Ablauf können andere Vertragsregeln gelten.
- Dieser Artikel erklärt den allgemeinen Ablauf; konkrete Gebühren sind beim jeweiligen Institut zu prüfen.
Verlust, Diebstahl oder Defekt unterscheiden
Der Anlass für eine Ersatzkarte beeinflusst die Prüfung. Bei Verlust oder Diebstahl sollte zuerst die bisherige Karte gesperrt und die Meldung dokumentiert werden. Bei einer defekten Karte kann das Institut einen anderen Bestellweg anbieten. Wenn die Karte abgelaufen ist, kann eine Ersatzkarte automatisch versandt werden; das Verfahren ist bankabhängig.
Die Meldung des Verlusts ist von der Ersatzbestellung zu unterscheiden. Das Sperren verhindert die weitere Nutzung der alten Karte; die Ersatzbestellung veranlasst eine neue Karte. Welche Kontaktwege verfügbar sind, steht in den aktuellen Informationen der Bank.
Welche Entgelte möglich sind
Nach § 675l BGB kann für den Ersatz einer verlorenen, gestohlenen oder missbräuchlich verwendeten Zahlungskarte ein Entgelt vereinbart werden, das höchstens die ausschließlich und unmittelbar mit dem Ersatz verbundenen Kosten abdeckt.[1] Daraus folgt keine pauschale Gebührenfreiheit oder ein pauschaler Festpreis. Für andere Ersatzgründe können die Vertragsbedingungen maßgeblich sein.
Ein Preisverzeichnis sollte erkennen lassen, auf welchen Ersatzfall sich das Entgelt bezieht und wie hoch es ist. Eine allgemeine Position „Kartenersatz“ muss im Kontext des Vertrags gelesen werden. Bei unklaren Entgelten kann die Bank die Berechnungsgrundlage erläutern.
Ersatzkarte bestellen
Je nach Institut kann eine Ersatzkarte im Onlinebanking, in der App, telefonisch oder in einer Filiale bestellt werden. Die verlangten Schritte, Versandart und Lieferzeit unterscheiden sich. Ebenso kann die PIN getrennt versandt oder über einen digitalen Weg verwaltet werden.
Nach der Bestellung sollte geprüft werden, ab wann die neue Karte nutzbar ist und ob die alte Karte dauerhaft gesperrt bleibt. Kontaktdaten und Lieferadresse müssen mit den bei der Bank hinterlegten Angaben übereinstimmen.
Was für die Anfrage hilfreich ist
Zur Einordnung des Falls können Kartenart, Anlass, Zeitpunkt der Sperrung und vorhandene Bankmitteilungen relevant sein. Bei unautorisierten Zahlungen ist zusätzlich der Zahlungsdienstleister über den Vorgang zu informieren. Die gesetzlichen Regeln zur Meldung und Erstattung hängen von den konkreten Umständen ab und werden hier nicht individuell beurteilt.[1]
Quelle
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 675l, Pflichten in Bezug auf Zahlungsinstrumente.
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